Übersicht:
Hausregeln im Geheimclub
Dresscode im Geheimclub


Einlassregeln werden an die neue Verordnung angepasst – aber kurz zusammengefasst: 2G+

Stand 19.11.2021


Hausregeln im Geheimclub

Kein Platz für Nazis, Stigmatisierende, Sexisten, Rassisten, Homophobe, Gewaltbereite, und andere Arschlöcher.
No place for nazis, homophobics, sexists, racists, stigmatizer, violented and other assholes.

Drogen werden nicht toleriert, Missbrauch führt zum Hausverweis.
Drugs are not tolerated. Abuse will ban you from the event.

Wahre die Privatsphäre: Keine Fotos, keine Videos, keine Selfies, kein Live, keine Stories.
Maintain privacy: no photos, no videos, no selfies, no live, no stories.

Bringt Dich jemand in eine unangenehme Situation, kläre es nicht alleine, komme sofort zu uns.
If someone puts you in an uncomfortable situation, do not solve it for yourself, come to us immediately.

Nein heißt nein.
No means no.


Auszüge aus der aktuellen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt

§1 Abs. (1) Satz 1. 8. SARS-CoV-2-EindV
Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit möglich und zumutbar; dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.

§1 Abs. (1) Satz 3. 8. SARS-CoV-2-EindV
„Vermeidung von Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere in Warteschlangen; dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.“

§2 Abs. (6) 8. SARS-CoV-2-EindV
„Bei allen Veranstaltungen hat der Veranstalter über die Maßgaben nach §1 Abs. 1 hinaus Vor- und Familiennamen, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer der anwesenden Person zu erfassen. (…) Der Anwesenheitsnachweis ist vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften vertraulich aufzubewahren und zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig auszuhändigen, spätestens zwei Monate nach Ende der Veranstaltung sind diese Daten zu löschen.